Schutzkonzept

zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen

für die Katholische Kirchengemeinde Pfarrei St. Maria Magdalena Oderland-Spree

 

Ab 01.01.2021

(Stand 08.02.2021)

 

Leitbild:

Im Rahmen der pädagogischen und pastoralen Arbeit im Pastoralen Raum muss sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen verhindert und dieser präventiv entgegengewirkt werden. Das Schutzkonzept findet in allen Bereichen Anwendung - auch digital - und ist als ein Qualitätsmerkmal der von uns verantworteten Arbeit zu verstehen.

Die Schutzbefohlenen sollen in einer Atmosphäre gegenseitigen Respekts, würdevollem Umgang sowie Achtsamkeit ihre Persönlichkeit entwickeln und entfalten.

Dieses Schutzkonzept ist auf der Basis der Präventionsordnung des Erzbistum Berlin vom 01.07.2014 sowie der Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ durch den unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindermissbrauches 2013 – Handbuch Schutzkonzepte – erarbeitet worden.

Verantwortete Arbeitsfelder mit Kindern und Jugendlichen sind insbesondere die kirchliche, pastorale Kinder- und Jugendseelsorge, die Ministrantenpastoral, Sakramentenvorbereitung, Religionsunterricht, ökumenisch organisierte Veranstaltungen, Fahrten (z.B. RKW), musikalische Arbeit und die Projektarbeit.

Für die Kindertagesstätten St. Franziskus (Fürstenwalde), Heilig Kreuz (Frankfurt) – jeweils in Trägerschaft der Pfarrei, für das Christlich Naturnahe Kinderhaus – in Trägerschaft des KEKS e.V. und das Bernhardinum in Trägerschaft des Erzbistums Berlin gelten eigene Schutzkonzepte mit verantwortlichen Ansprechpersonen. Für das Institut der Missionare Identes gilt das Schutzkonzept des Pastoralen Raumes.

 

Personalverantwortung:

Die Verantwortung für die Umsetzung des Schutzkonzeptes liegt beim Kirchenvorstand. Die Kontrolle des erweiterten Führungszeugnisses, der Teilnahme an den Sensibilisierungs-, Basis- und Aufbauschulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt und die Abgabe der unterzeichneten Schutzerklärung sowie weiterer damit verbundener administrativer Aufgaben (Unterzeichnung der Gemeinsamen Schutzerklärung, Einsichtnahme und Dokumentation des Erweiterten polizeilichen Führungszeugnis und der Teilnahmebescheinigungen der Schulungen) für die in der Pfarrei Tätigen kann der Kirchenvorstand an eine Peron oder ein Team delegieren, das nicht Mitglied des Kirchenvorstandes sein muss. Der Kirchenvorstand lässt sich regelmäßig Bericht erstatten, mindestens aber einmal im Jahr.

Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist für ehrenamtliche Mitarbeiter kostenfrei - die Pfarrei stellt hierfür ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung.

Ferner sind die Ausführungsbestimmungen des EBO zur Prävention vom 01.09.2018 zu beachten:

- Eine dreistündige Sensibilisierungsschulung gilt für Mitarbeitende im Pfarrbüro, Küster, Kita-Beauftragte im Kirchenvorstand sowie für Gottesdienstbeauftragte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit über die Aufgabe der Sakramentenspende hinaus Kontakt zu Minderjährigen haben.

- Regelmäßig ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendpastoral besuchen die Basisschulung „Prävention sexualisierter Gewalt von Kindern und Jugendlichen“.

- Sowohl für die Sensibilisierungs- als auch für die Basisschulung gilt: Die Teilnehmer hinterlegen eine Kopie der Teilnahmebescheinigung und ein unterschriebenes Exemplar der bistumsweit gültigen „Gemeinsamen Schutzerklärung“. Außerdem legen sie der vom Kirchenvorstand beauftragten Person alle 5 Jahre ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vor, dessen Einsichtnahme dokumentiert wird. Alle vertraulichen Unterlagen werden im Zentralen Sekretariat entsprechend der datenschutzrechtlichen Vorgaben verwahrt.

- Alle sporadisch ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendpastoral Mitwirkende nehmen das bestehende Schutzkonzept zur Kenntnis, dokumentieren die Kenntnisnahme durch Unterschrift und unterzeichnen die Gemeinsame Schutzerklärung.

- Mit externen Trägern (z.B. mit Anbietern von Kursen) sind Vereinbarungen zu treffen, in denen diese entweder formlos oder durch Verwendung der Einsichtserklärung (siehe Anlage) bestätigen, dass sie nur Personal einsetzen, bei dem sie das erweiterte Führungszeugnis eingesehen haben und keine Verurteilungen im Sexualstrafbereich vorhanden sind. Bei externen Trägern mit intensiver pädagogischer Arbeit (z.B. Hort, Kita, Sportgruppen) gilt das Schutzkonzept insgesamt.

 

Fortbildungen

Fortbildungen dienen der Wissenserweiterung und Erlangung fachlicher und pädagogischer Kompetenzen. Im Sinne unseres Schutzkonzeptes werden ehrenamtliche Mitarbeiter über Fortbildungsmöglichkeiten informiert, zum Besuch von Fortbildungen motiviert und es werden Fortbildungen vor Ort organisiert.

Dazu gilt Folgendes:

- Die Teilnahme an der Basisschulung „Prävention sexualisierter Gewalt von Kindern und Jugendlichen“ ist verpflichtende Vorrausetzung in der pastoralen Arbeit.

- Der Erwerb der JuLeiCa (Jugendleiterkarte), die auch eine Basisschulung zur Prävention beinhaltet, wird grundsätzlich begrüßt.

- Insbesondere bei Fahrten sollte eine volljährige Begleitperson in Erster Hilfe ausgebildet sein.

- Die Teilnahme an einer Oberministrantenausbildung wird ermöglicht und begrüßt.

- Kosten für die notwendigen Fortbildungen zur Ausübung der Tätigkeit von ehrenamtlich Mitwirkenden in der Kinder- und Jugendpastoral werden auf Antrag von der Pfarrei übernommen.

 

 

Partizipation

Kinder und Jugendliche sollen an der Gestaltung und Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes sowie an Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Das stärkt ihre Position und sorgt für einen Umgang auf „Augenhöhe“. Eltern und Erziehungsberechtigte werden über das Schutzkonzept informiert. Es herrscht eine Kultur des offenen und konstruktiven Umgangs mit Vorschlägen und Kritik, welche für eine gute Zusammenarbeit und auch Evaluation der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen wichtig ist.

 

 

Verhaltenskodex

Unter Zugrundelegung der Präventionsordnung des Erzbistums Berlin enthält dieser Verhaltenskodex im Interesse des Schutzes von Kindern und Jugendlichen Regeln für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter Beteiligung derselben sowie von Erziehungsverantwortlichen der Kinder und Jugendlichen entwickelt und festgeschrieben wurden und die insbesondere den Zielen dienen,

- eine Kultur der mitmenschlichen Achtsamkeit zu realisieren, die von gegenseitiger Wertschätzung, Ehrlichkeit und Transparenz getragen wird, um insbesondere Kinder und Jugendliche sowie erwachsene Schutzbefohlene vor sexueller und jeglicher anderer psychischer und physischer Gewalt zu schützen,

- haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden einen Orientierungs- und Handlungsrahmen in sensiblen Arbeitsfeldern zu geben und sie vor unangemessenen und falschen Anschuldigungen zu schützen,

- Sicherheit zu erhalten in den alltäglichen Handlungsabläufen der Arbeit, verbunden mit einer professionellen und sachgerechten Nähe- Distanzregulierung zu allen Adressaten der Pfarrei,

- die Reflexion der eigenen Arbeit im Team zu fördern mit einhergehender Verbesserung und Sicherstellung der Qualität in den gemeindlichen Arbeitsfeldern und

- eine Sensibilisierung gegenüber dem Auftreten von sexualisierter Gewalt zu entwickeln.

 

 

Verhaltensregeln

Bei einer Verletzung des Verhaltenskodex – ob vorsätzlich, fahrlässig, aus Versehen oder aus gutem Grund – ist bei deren Klärung und ggf. Aufarbeitung absolute Transparenz erforderlich. Verantwortlich dafür ist zunächst die Person, welche die Regel übertreten hat, aber auch jeder, der eine Regelverletzung bemerkt. Übertretungen sind dem jeweiligen Leitungsteam gegenüber transparent zu machen, bei groben und wiederkehrenden Übertretungen dem Pastoralteam.

Kinder und Jugendliche werden ermutigt und gebeten, Übertretungen des Verhaltenskodex bei einer Leitungsperson benannten Ansprechperson zu melden.

Im Einzelnen sind folgende Regeln zu beachten:

1. Es gibt einen respektvollen und wertschätzenden Umgangston. Leitende verwenden keine sexualisierte Sprache oder Gestik (z.B. sexuell getönte Kosenamen, sexistische Witze) und äußern keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen.

2. Es wird auf eine altersentsprechende und der Situation angepasste Regulierung von Nähe und Distanz zwischen Personen geachtet. Unangemessene und unerwünschte körperliche Berührung von Erwachsenen gegenüber Kindern, Jugendlichen und sonstigen Schutzbefohlenen sind zu unterlassen.

3. Mitarbeitende dürfen die Anvertrauten nicht allein in ihre Privaträume einladen. Begegnungstreffen und Gespräche sind grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Gemeinderäumen oder Projektorten durchzuführen. Unvorhergesehene und nicht geplante Ausnahmen sind im Team der Mitarbeitenden des Pastoralen Raumes bzw. der Pfarrei transparent zu machen und zu erklären.

4. Projekte und Fahrten müssen bei gemischtgeschlechtlichen Teilnehmern von einer weiblichen und männlichen Bezugsperson begleitet werden. Wasch- und Schlafräume müssen geschlechtsspezifisch genutzt werden.

Teilnehmende und Leitende duschen getrennt.

Grundsätzlich betreten weibliche Betreuerinnen Mädchenräume und männliche Betreuer Jungenräume. Bei Regelverstößen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder bei Gefahr in Verzug dürfen Begleitpersonen möglichst unter Ankündigung und unbeschadet der Transparenzpflicht auch jeweils andere Räume betreten und situationsangepasst helfend intervenieren.

Ist nur ein Schlafraum vorhanden, müssen die Erziehungsberechtigten darüber informiert werden. Es ist auf einen angemessenen Abstand zwischen dem Schlafplatz von Betreuern und Teilnehmenden zu achten. Mit Blick auf die Realisierung von Sicherheit und Schutz auf dem nächtlichen Lager sollen berechtigte Bedürfnisse und Wünsche von Kindern und Jugendlichen weitgehend beachtet und umgesetzt werden.

5. Die Mitnahme in Dienst- und Privatfahrzeugen darf nur mit dem Wissen und Einverständnis von Erziehungsberechtigten erfolgen. Insbesondere bei längeren Fahrten soll unter der Beachtung der Verkehrssicherheit auf eine an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientierte Platzierung im Fahrzeug geachtet werden.

6. Entgegengebrachte Vorteile, Vergünstigungen und Geschenke von Mitarbeitenden gegenüber Schutzbefohlenen sind grundsätzlich nicht akzeptabel, es sei denn, sie stehen in einem pädagogisch angemessenen Kontext und werden der Gruppe gegenüber transparent gemacht (z.B. Preis beim Gewinn eines Spieles beim Fasching). Kindern und Jugendlichen wird kein Geld geschenkt oder geliehen. Hierdurch sollen Abhängigkeiten oder andere schädliche Verstrickungen zwischen Mitarbeitenden und Schutzbefohlenen verhindert werden.

7. Das Filmen und Fotografieren sowie Veröffentlichen von Bild- und Tonmaterial ist ohne Einverständnis der Kinder und Jugendlichen bzw. deren Erziehungsberechtigten nicht gestattet. Hierfür bedarf es der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie der Kinder und Jugendlichen. Ebenso ist die Nutzung von Medien und Netzwerken nur unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Altersbegrenzung und mit Zustimmung und Wissen der Mitarbeitenden der entsprechenden Veranstaltung zulässig.

8. Leitungsteams legen vor einer Veranstaltung für Kinder und Jugendliche eine Regelung für die Benutzung internetfähiger Geräte fest. Dabei ist der Schutz vor unkontrollierbarem Filmen und Verbreitung im Internet so gut wie möglich zu berücksichtigen.

9. Leitende nutzen soziale Netzwerke und Medien (nur E-Mail/SMS, Facebook/wire/threema) ausschließlich gruppenbezogen und mit Informationscharakter. Eine weitere verantwortliche Person ist Mitglied der Gruppe (Vier-Augen-Prinzip).

10. Leitende achten auf angemessenen, altersgerechten und einvernehmlichen körperlichen Kontakt der Kinder und Jugendlichen untereinander. Sie sorgen für eine Sensibilisierung für die Wahrnehmung körperlicher Grenzen.

11. Die Regeln des Verhaltenskodex sind allen Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Schutzbefohlenen vor einer Veranstaltung/Fahrt bekannt zu machen.

12. Kinder und Jugendliche dürfen jegliches Verhalten von Erwachsenen ansprechen und hinterfragen, es gibt keine Geheimhaltung. In einer Kultur der Offenheit und Transparenz werden die Fragen beantwortet und etwaige angemessene Konsequenzen besprochen und durchgeführt. Es darf keine Willkür entstehen.

13. Niemand darf unter Druck gesetzt, der Freiheit entzogen, genötigt, gepeinigt oder eingeschüchtert werden. Notwendige sinnvolle pädagogische Disziplinarmaßnahmen müssen im Team besprochen und beschlossen werden. Davon abweichende Situationen müssen unverzüglich im Mitarbeiterteam transparent gemacht werden.

 

 

Allgemeines Beschwerdemanagement

Kinder und Jugendliche, deren Eltern/Erziehungsberechtigte sowie haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter haben das Recht, sich zu beschweren.

Das bezieht sich auf Übertretungen des Verhaltenskodex ebenso wie auf alle Situationen/ Anliegen und Sorgen von Kindern und Jugendlichen.

Hierfür gibt es in jeder Gemeinde Ansprechpartner:

 

Buckow- Müncheberg:   Herr Markus Prumbs & Felicitas Richter

Frankfurt (Oder):              Herr David Dumas

Fürstenwalde/Spree:      Frau Dr. Joanna Seidel

 

Als Präventionsbeauftragten der Pfarrei benennt die Pfarrei nach entsprechender Qualifizierung Dr. Klaus Elfring. Der diözesane Präventionsbeauftragte wird darüber informiert.

Neben den Ansprechpersonen dürfen sich Kinder und Jugendliche auch an alle anderen Personen ihres Vertrauens wenden.

Die Angesprochenen reagieren zeitnah auf eine Beschwerde oder ein Anliegen und geben eine Rückmeldung.

Ein Instrument des allgemeinen Beschwerdemanagements ist die Etablierung eines Kummerkastens in der jeweiligen Gemeinde vor Ort.

 

 

Vorgehensweise im Verdachtsfall

Hinweise auf sexuelle Übergriffe und sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen die beauftragten Ansprechpersonen des Erzbistums Berlin entgegen. Kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, entsprechende Sachverhalte und Hinweise zu melden.

Das weitere Verfahren regelt die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch der Deutschen Bischofskonferenz und die entsprechende Verfahrensordnung des Erzbistums Berlin (siehe Anlage).

Das Verfahren für den Umgang mit Verdachtsfällen bezieht sich auch auf Formen des Cybermobbings und sexualisierte Gewalt durch digitale Medien.

Bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind außenstehende Professionen/Instanzen zur Aufklärung, Beratung und Gewichtung der Anhaltspunkte für Gefährdungen einzuschalten z.B.:

- Fachstelle Kinderschutz: www.fachstelle-kinderschutz.de

- Deutscher Kinderschutzbund: www.dksb.de

- Caritas Familien- und Erziehungsberatung: www.caritas-brandenburg.de

- Weißer Ring: www.weisser-ring.de

- Besonders empfehlen wir folgende konkreten Kontaktdaten:

- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (kostenfrei und anonym) 0800 22 55 530

- www.hilfeportal-missbrauch.de

- www.save-me-online.de

- Bei sexuellem Missbrauch mittels digitaler Medien:
www.innocenceindanger.de

 

Veröffentlichung

Die Pfarrei veröffentlicht das Schutzkonzept über einen entsprechenden Link auf der Internetseite. In den Gemeinden Buckow-Müncheberg, Frankfurt (Oder) und Fürstenwalde liegt das Schutzkonzept in Schriftform vor und ist jederzeit einsehbar.

 

Das Schutzkonzept wurde am 18.11.2020 im Pastoralausschuss des Pastoralen Raumes beschlossen und am 04.02.2021 vom Kirchenvorstand der Pfarrei St. Maria Magdalena Oderland-Spree bestätigt.

Anlagen

- Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch der Deutschen Bischofskonferenz

- Verfahrensordnung zu den Leitlinien für das Erzbistum Berlin

- Vorgehen bei Verdachtsfällen in der Gemeinde

- Meldeformular Gemeinde

- Einwilligungserklärung für die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos

- Antrag auf Auslagenerstattung für Fortbildungskosten

- Beschluss der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Kath. Kirche Deutschland (04.04.2019)

- Musterformular Bestätigung Einsichtnahme erweitertes Führungszeugnis externe Anbieter